Jobcoaching

Der Dachverband Österreichische Autistenhilfe bietet seit 1.1.2017 ein Jobcoaching für Jugendliche und junge Erwachsene mit Autismus-Spektrum-Störung in der Lehre und in der Berufsschule an. Diese Leistung wird dankenswerter Weise aus Mitteln des Sozialministeriumsservice (SMS) bezahlt.

Zielgruppe/Voraussetzungen:

Um ein Jobcoaching im Rahmen dieses Projektes zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Diagnose Autismus-Spektrum-Störung nach den Richtlinien der WHO (frühkindlicher Autismus F84.0, atypischer Autismus F84.1, Asperger-Syndrom F84.5)
  2. Alter zwischen 15 und vollendetem 24. Lebensjahr
  3. a. Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in Form von
    •  einem Lehrverhältnis (reguläre Lehre, verlängerte Lehrausbildung, Teilqualifikation) oder
    • einem Angestelltenverhältnis

ODER

3. b. Ein Arbeitstraining/Arbeitserprobung oder einen Lehrgang zur
Berufserprobung

Aufgaben des Jobcoaches (inhaltlich und methodische geschultes Fachpersonal):
Die Jobcoaches sind Psychologinnen, die speziell für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung ausgebildet sind und verfügen über eine breite Erfahrung in diesem Bereich.

Die Aufgaben richten sich nach dem Bedarf der Auszubildenden sowie der Ausbildungsstellen oder Berufsschulen. Unter anderen finden vor allem folgende Aufgabenbereiche Beachtung:

  • Vermittlung von Methoden zur (Selbst-)Organisation; Unterstützung bei der Erstellung von Plänen, Erarbeitung von Strukturhilfen, die selbständig, ohne Unterstützung, über das Coaching hinaus verwendet werden
  • Vermittlung von Regeln und Regelverständnis im beruflichen Kontext
  • Unterstützung sozialer Interaktionen, Aufbau von Strukturen in Gesprächen mit KollegInnen und Vorgesetzten
  • Vermittlung von Strategien zur Pausengestaltung und zum Stressabbau
  • Umgang mit Emotionen (vor allem Frustration und Ärger) – Erarbeitung von Strategien, um am Arbeitsplatz adäquat mit diesen Emotionen zurecht zu kommen
  • Gestaltung eines Arbeitsplatzes, der den Bedürfnissen von Personen mit ASS und den Vorgaben von Berufsschule/Ausbildungsstelle entspricht.
  • Entlastungsgespräche nach Situationen und Erfahrungen, die für die Person mit ASS als stressreich erlebt wurden
  • Unmittelbare Schnittstelle zwischen MitarbeiterInnen und Vorgesetzen und der Person mit ASS – Unterstützung in der Kommunikation

Inanspruchnahme des Jobcoachings:

Die Bedarfsmeldung erfolgt bei Anbindung zum WUK-Arbeitsassistenz direkt über unseren Kooperationspartner.
Dieser nimmt dann mit uns Kontakt auf. Ist die WUK-Arbeitsassistenz-Anbindung nicht gegeben, so können betroffene Personen, sowie Ausbildungsstelle/Berufsschule oder andere in der Ausbildung begleitende Institutionen den Bedarf bei Mag. Melanie Hellebart melden.

Nach einer Prüfung der Anfrage wird bei Erfüllung der Voraussetzungen je nach Verfügbarkeit das Coaching eingeleitet. Sind zu wenige Ressourcen vorhanden, wird die betreffende Person auf die Warteliste gesetzt. Die Österreichische Autistenhilfe informiert Interessierte über verfügbare Coaches.

Im Durchschnitt begleitet der Jobcoach individuell nach Bedarf des Teilnehmers.

Einsatzort:
Das Coaching findet vorzugsweise am Arbeitsplatz und/oder Berufsschule statt.